Beitrittserklärung - Erläuterung
Angaben zur Mitgliedsbeitragsordnung **)
Nur für Anmeldungen aus der Joan-Miró-Grundschule (SESB)
Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist abhängig vom jährlichen Haushaltseinkommen, bitte kreuzen Sie den für Sie zutreffenden Betrag an. Für alle Beitragsklassen außer Klasse VI muss bei Anmeldung ein Einkommensnachweis erbracht werden! Sofern auch nach Aufforderung kein Einkommensnachweis erbracht wird, behält sich der Verein vor, den jeweiligen Höchstsatz zu berechnen. Der Beitrag ist spätestens bis zum 5. Arbeitstag des jeweiligen Monats unter Angabe der Mitgliedsnummer, zu überweisen. Wenn das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen im Zahlungsrückstand ist, kann das Kind von allen weiteren Vereinsangeboten ausgeschlossen werden.
Geschwisterkinder: Der monatliche Beitrag für jedes weitere bei Escándalo angemeldete Kind reduziert sich um jeweils 5,- Euro. Einmalige Anmeldegebühr: 10 Euro pro Kind. Alle Beiträge zuzüglich einmaliger Anmeldegebühr in Höhe von 10 Euro pro Kind.
**) Aktuelle Beitragsordnung, gültig seit dem 02.Juni 2022.
Fördermitglieder sind alle Personen, die der staatlichen Europa Schule Joan-Miró nicht
angehören und bereit sind, die Ziele des Vereins zu unterstützen. Ab einem monatlichen Beitrag
von mindestens 5€ können Fördermitglieder zu den gleichen Konditionen wie die Mitgliedskinder
von Escándalo an den Projekten teilnehmen.
Familienjahreseinkommen: „Als Einkommen gilt die Summe der im letzten Kalenderjahr erzielten positiven Einkünfte im Sinne des §2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des anderen Elternteils oder des Kindes ist nicht zulässig.“ (aus Kitakostenbeteiligungsgesetz). Der Verein behält sich im Einzelfalle vor, die Höhe des Familieneinkommens durch die Vorlage des Steuerbescheids jährlich zu überprüfen.
Rahmenbedingungen zur Angebotsnutzung von Escándalo e.V.
Der Verein bietet eine spanischsprachige Unterrichtsergänzung bis spätestens 16:00 Uhr an. Ausnahmeregelungen behält sich der Verein vor. In den Schulferien, an freien Schultagen sowie an gesetzlichen Feiertagen werden keine Angebote offeriert. Das Kind ist über den Verein haftpflichtversichert, im Invaliditätsfall übernimmt der Verein keine Haftung.
Pflichten der Eltern
Es ist es besonders wichtig für das Kind, dass die Eltern und Teamer/innen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Eltern verpflichten sich für die Betreuung wichtige Informationen (Allergien, Besonderheiten, u.ä.), den Teamer/innen mitzuteilen.
Für Einzelgespräche bitten die Eltern um eine Terminvereinbarung mit dem/der zuständigen Teamer/in bzw. nutzen die offiziellen Sprechstunden. Soll Ihr Kind von einer dritten Person abgeholt und mitgenommen werden, ist zuvor eine schriftliche Vollmacht für diese Person einzureichen. Eine Vollmacht ist ebenso zu erteilen, wenn dem Kind erlaubt werden soll, alleine nach Hause zu gehen. Vollmachten, die der Schulleitung bzw. dem deutschen Erzieherbereich ausgehändigt wurden, haben auch Gültigkeit für Escándalo e.V.
Die Eltern teilen mindestens eine Telefonnummer mit, unter der sie an Schultagen kurzfristig zu erreichen sind (für den Fall einer dringenden Benachrichtigung).
Das Kind ist bis 16:00 Uhr abzuholen. Für jede angefangene Stunde der Überschreitung nach 16:00 Uhr werden dem Mitglied € 20,00 zusätzlich zum regulären Monatsbeitrag in Rechnung gestellt. Im Falle einer vom Bezirksamt bewilligten ergänzenden Betreuung zwischen 16.00 und 18.00 Uhr wird das Kind in die vom deutschen Erzieherbereich organisierten „Spätbetreuung“ übergeben.
Bei Zuwiderhandlungen kann das Mitglied aus dem Elternverein ausgeschlossen werden.
Kündigung des Vertrags
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur mit einer
vierwöchigen Frist zum 31.08. eines jeden Jahres möglich. Bei Abgang von der Schule durch ein Mitgliedskind oder aus dringenden persönlichen Gründen kann nach Genehmigung des Vorstandes ein vorzeitiger Austritt aus demVerein mit vierwöchiger Frist zum Monatsende erfolgen. Der Austritt erfolgt grundsätzlich durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Bis zum Ablauf der Frist bleibt das ausscheidende Mitglied zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Bei Abgängern nach der 6. Klasse endet die Mitgliedschaft mit Ende August des jeweiligen Jahres automatisch und bedarf keiner Kündigung. Als Grundlage der Mitgliedschaft gilt die bis auf weitere Mitteilung aktuell gültige Fassung der Vereinssatzung vom 09.12.2009.